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Leuchtturmprojekte



Projekte, die über das Grundbudget hinaus gefördert werden sollen, müssen sich einem landesweiten Projektwettbewerb (Leuchtturmprojekte) stellen und werden von der AktivRegion für diesen Wettbewerb vorbereitet. Hierfür stehen zurzeit jährlich weitere rd. 6 Mio. Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.

Im Landesbeirat der AktivRegionen sind alle 21 AktivRegionen Schleswig-Holsteins vertreten. Jede AktivRegion kann einen oder mehrere Anträge in den Wettbewerb einbringen. Das Gremium, zusammengesetzt aus Vertretern der AktivRegionen, Vertretern der Regionaldezernate des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums (LLUR) stimmt darüber ab, welche Anträge, zu sog. „Leuchtturmprojekten“ werden. Die Bewilligung der Förderung erfolgt in letzter Instanz durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).

Die Regionaldezernate des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (seit 01.01.2009 Nachfolgeeinrichtungen der Ämter für ländliche Räume) sind beratende Mitglieder der AktivRegionen und Zuwendungsstelle für die Mittel aus dem Bereich der ländlichen Entwicklung des MLUR.

Zentrale Kriterien eines Leuchtturmprojektes

Stärkung der regionalen WirtschaftskraftSchaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen

Bildung von Kooperationen und Netzwerken

Projekt ist möglichst innovativ, mustergültig und übertragbar

Projekt hat positive Wirkung auf den Klimaschutz (Energetische Optimierung)

Projekt hat positive Wirkung auf die Folgen der Demografischen Entwicklung

Ebenso ist die positive Wirkung („Leuchtkraft“) des Projektes über die Region hinaus von großer Bedeutung.

Leuchtturmprojekte können mit maximal 750.000 ,-- Euro gefördert werden.

Aktuell gibt es folgende Leuchtturmprojekte:



Erhaltung reetgedeckter Gebäude


Hier gibt es mehr Informationen  



Marktreff Heidgraben


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Ein Dorfzentrum für Klein Offebseth-Sparrieshoop

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„Zukunftskindergarten“ Kölln-Reisiek



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