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Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand schriftlich einzuladen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal jährlich im ersten Kalenderhalbjahr. Die Sitzungen sind öffentlich.

Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung:

(Ausführlichere Angaben entnehmen Sie bitte § 9 ff der Vereinssatzung)