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Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand schriftlich einzuladen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal jährlich im ersten Kalenderhalbjahr. Die Sitzungen sind öffentlich.

Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung:

  • Wahl und Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Projektbeirates
  • Beschlussfassung über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages
  • Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstandes
  • Mitgliederaufnahme
  • Gebietserweiterung
  • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

(Ausführlichere Angaben entnehmen Sie bitte § 9 ff der Vereinssatzung)