Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand schriftlich einzuladen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal jährlich im ersten Kalenderhalbjahr. Die Sitzungen sind öffentlich.
Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung:
- Wahl und Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Projektbeirates
- Beschlussfassung über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages
- Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstandes
- Mitgliederaufnahme
- Gebietserweiterung
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
(Ausführlichere Angaben entnehmen Sie bitte § 9 ff der Vereinssatzung)